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altes Triesdorf Hofgartenschloss
 
Historische und Topographische Nachricht von dem Fürstenthum Brandenburg-Onolzbach, Aus zuverläßigen archivalischen Documenten, und anderen glaubwürdigen Schriften verfaßet, Und mit nöthigen Anmerckungen und Registern versehen, von Gottfried Stieber, Hochfürstl. Brandenb. Onolzbachischen Archiv-Rath.

Schwaningen. Ein ansehnliches Dorff, welches von der Stadt Wassertrüdingen eine Stunde ab- und in dem Bezirck des Ober-Amts Wassertrüdingen, an einem in der Wörnitz einfallenden geringen Bächlein gelegen. Es findet sich darinnen ein Fürstliches Schloss, welches eigentlich in 2. Schlössern bestehet, deren das eine, nemlich das gleich am Eingang stehende alte von dem General, Johann Philipp Fuchs von Binbach zu Möhren im vorigen Jahrhundert, wie unten folgen wird, das andere aber, das neue in jetzigem erbauet worden, nur 2. Stockwerck hoch, aber von einem grossen Umfang und gustosen Bau-Art, die von allen dahin kommenden Kennern gerühmet wird. An dessen Morgen-Seite lieget ein grosser und schön angelegter Herrschaftlicher Garten mit einem darinnen befindlichen langen und breiten ausgemauerten Canal, in welchem ein angenehmes und rings herum mit Wasser umgebenes Lust-Hauß zu sehen: dem alten Schloß gegenüber, auf der andern Seite der Strasse siehet man prächtige Oeconomie-Gebäude mit vielen Pavillions, worinnen auch der auch der Amts-Hof anzutreffen. Weiters findet sich alda eine im Jahr 1743. den 12. May mit vielen Solennitäten eingeweyhete Kirche ( * ), nebst einem sehr schönen Pfarr-Hauß, welche Gebäude gewißlich alle Aufmerksamkeit verdienen, annebst auch eine ziemliche Zahl von andern denen Einwohnern zuständigen Häusern und Gebäuden. Die angenehme und gesunde Lage dieses Orts ist, nach der Erdkunde mittlerer Zeiten, annoch zu dem Pago Rangau oder Rangove zu rechnen. Das dasige Pfarr-Amt wird durch einen dem Decanat zu gedachten Wassertrüdingen einverleibten Pfarrer,

( * ) Der Grund-Stein zu diesem neuen Kirchen-Gebäude wurde im Jahr 1738. Montag den 22. Sept. geleget.

welcher dermahlen den Titul eines Schloß-Predigers führet, dann einem Schulmeister, das weltliche Amt aber durch einen eigens verordneten Verwalter, dann die Herrschaftlichen Jagd- und Forsten-Befugnüße durch einen besondern Wildmeister, oder der Zeit characterisirten Ober-Förster, besorget. Es ist dieser Ort und dessen Zustand in mittlern und neuern Zeiten vor vielen andern würdig, in nähere Betrachtung gezogen zu werden, wobey mich aber hier um so mehrers der Kürze befleißigen werde, als vielleicht eine von mir aus Documenten und Acten gefertige besondere ausführliche Abhandlung davon mit der Zeit an das Licht tretten wird.Die älteste und erste Besitzere dieses ehemaligen Ritter-Guts waren die von Schwainingen, ein zu ihren Zeiten berühmtes und ansehnlich begüterte adelich Fränckisches Geschlecht, welches von diesem Ort den Namen geführet, immassen auch derselbe in ältern und ächten Urkunden niemalen mit dem Namen Schwaningen, sondern jederzeit durch die Worte Schwainingen, Sweiningen auch Swenningen angedeutet wird. Von diesem Geschlecht findet sich bereits im Jahr 1163. Heinricus de Sweiningen, und dauerte solches biß in die Mitte des 15ten Jahrhunderts, als um welche Zeit, nemlich nach dem Jahr 1455 dasselbe in der Person Hans von Schweiningen im Manns-Stamm erloschen: Conrad von Schweiningen, der letzte Besitzer dieses adelichen Guts aus diesem Geschlecht verkauffte solches im Jahr 1429. zur einen Hälffte an seinen Schwager Conrad von Holzingen, welcher dessen Schwester Anna zur Ehe hatte, und zur andern Hälffte an seinen Schweher Sigmund von Leonrod, besage des hierüber aufgerichteten Kauff-Briefs d. d. an S. Georgen Tag des heil. Marterers eodem anno. Dieser Conrad von Holzingen ( * ) gelangte im Jahr 1436. auch zu dem andern Theil von Schwaningen, welchen ihm vorersagter Sigmund von Leonrod käufflich überließ. Dessen Sohn Sigmund von Holzingen stifftete in dasige ältere zu der Ehre des Jungfrau Maria ehehin geweyhete- und um das Jahr 1388. erbauete Pfarrkirche eine ewige Frühe-Messe oder ein Salve Regina, welche Bischoff Wilhelm zu Eychstett, des Erz-Stiffts zu Maynz Erz-Canzler sub d. et acto in aula episcopali Eystettensi anno a nativitate Domini 1466. vicesima fexta die mensis Februarii bestättiget hat. Im Jahr 1487. verkauffte dieser Sigmund von Holzingen einige Güter und Gefälle zu und um Nieder-Schwaningen, nebst dem Kirchen-Saß( * ) Sein Vatter war Nicolaus von Holzingen zu Wiesenbruck gesessen, und seine Mutter Elisabeth, eine gebohrne von Bopffingen.daselbst, an seinen Tochtermann Hannsen von Gundolsheim, ( * ) wordurch dieses Hauß den ersten Zutritt zu diesem ansehnlichen Gut erlangte, dessen völligen Besitz gedachter Hanß von Gundolsheim im Jahr 1497. nach obernannt seines Schwieger-Vatters Absterben überkam, und darauf seinen Titul mit dieser neuen Acquisition vermehrte. Im Jahr 1511. trug er diese bißhero als eigen besessene Güter dem Fürstenthum Brandenburg, Burggrafthum Nürnberg unterhalb Gebürgs, und zwar dem damalen an der Regierung gestandenen Herrn Marggrafen Friederichen zu Lehen auf, und erhielte darüber am Sonntag S. Peter- und Pauls-Tag e. a. die Belehnung. Ohngefähr 3. Jahre hierauf, nemlich circa a. 1514. wurde dieser Johann von Gundolsheim zu seinen Vättern versammelt, wornach Schloß und Guth Schwaningen von dessen hinterbliebenen Söhnen, und zwar von Leonharden von Gundolsheim, mit Einstimmung seiner 2. ältern Brüder, Philipps von Gundolsheim, damaligen Dom-Herrn der Stiffte Basel und Comburg, und nachherigen Fürstens und Bischoffs zu gedachten Basel, und( * ) Dieser Johann oder Hanns von Gundolsheim war ein Sohn Sirts von Gundolsheim und dessen Gemahlin Adelheid, aus dem Hauß der von Scheppach. Seine eigene Gemahlin, obermeldten Sigmunds von Holzingen Tochter, hieß Margaretha.Peters von Gundolsheim, Teutsch Ordens-Ritters zu Ellingen, dann des jüngern Bruders Antons von Gundolsheim, im Jahr 1517. an Ernsten von Rechenberg zu Alten-Rechenberg ( * ) kauffsweiß abgetretten und überlassen, dieser neue Käuffer auch annoch in gedachtem Jahr von der Fürstlich-Brandenburgischen Lehen-Herrschafft darüber belehnet wurde. Im Jahr 1523. gieng ersagter Ernst von Rechenberg mit Tod ab, wornach dessen hinterbliebene 5. Söhne aus der 2ten Ehe, Caspar, Balthasar, Melchior, Erckinger und Christoph von Rechenberg sub d. Onolzbach am Mittwoch nach dem Sonntag Jubilate a.1526. von beeden Herren Marggrafen von Brandenburg Georg und Casimir, Gebrüdern, auf das neue mit denen Lehen-Stücken investiret wurden, dergleichen auch im Jahr 1545. von Herrn Marggraf Georg Friederich von Brandenburg über das dasige Hals-Gericht geschahe. Im Jahr 1583. den 13. Martii ereignete sich der Untergang dieses Geschlechts in der Fränckischen Linie, durch den Tod Conrads von Rechenberg (**), wornach das Lehen-Guth ( * ) Dieser Ernst von Rechenberg war ein Sohn Erckingers von Rechenberg, welchen er mit seiner Gemahlin Irmingard, Conrads von Lentersheim hinterbliebener Wittib, einer gebohrnen Truchseßin von Baldersheim, erzielet.
(**) Er hatte zum Vatter Balthasarn von Rechenberg, welcher a. 1551. gestorben,und zur Mutter, Asra von gebohrne von Knöringen, welche ihrem Gemahl im Jahr 1577. in die Ewigkeit nachgefolget.Schwaningen, nebst dessen Pertinentien, der Lehen-Herrschaft vermannet, und von solcher durch einige deswegen eigens abgeschickte Räthe in Besitz genommen wurde.Am Ende dieses Jahrhunderts, nemlich im Jahr 1599. wurde von der Hochfürstl. Landesherrschaft nicht nur ein besonderes Ehehafft-Gericht alda angeordnet, und mit einer Ordnung versehen, sondern auch eodem anno demselben, und der ganzen Gemeinde ein eigenes Wappen oder Siegel ertheilet, dessen sich solche in ihren Vorkommenheiten bedienen und gebrauchen sollten, nemlich ein weißer Schwan mit aufgethanen Flügeln in einem mit dem Zollersichen weiß und schwarz gevierdten Wappen versehenen Schild, mit der Umschrifft: DES GERICHTS ZV SCHWANINGEN.S.Im Jahr 1603. mense Nov. wurde dieses Schloß mit dessen Zugehörigkeiten von Herrn Marggraf Joachim Ernst von Brandenburg-Onolzbach dem Kriegsobristen und Geheimen-Rath Johann Philipp Fuchsen von Binbach zu Möhren, mit der Eigenschafft eines Fürstl. Brandenburgischen Ritter-Mann-Lehens käufflich überlassen, und demselben darüber im Jahr 1610. die Belehnung ertheilet. Weilen nun die Schloß-Gebäude damalen von sehr schlechter Beschaffenheit, und größten theils dergestalt verfallen und schadhaft waren, daß solche nicht bewohnet werden konten, entschloß sich dieser neue Käuffer und Vasall, auf dem Platz des alten, ein neues Schloß zu erbauen, welches er auch im Jahr 1609. bewerckstelliget, womit aber in denen neuesten Zeiten wiederum eine große Veränderung vorgenommen wurde, wie in der Folge angezeiget werden wird. Im Jahr 1625. trat ernannter Fuchs von Bimbach bey Kayser Ferdinands II. damaligen Feind, dem König Christian IV. in Dänemarck Kriegs-Dienste, als Obrister, worüber, und wegen anderer gegen ihn eingeklater Beschuldigungnen, nicht nur Kayserliche Citationes und Avocatoria wider ihn publiciret, sondern auch, auf dessen erfolgtes Aussenbleiben, er , Fuchs, als Reus criminis laesae Majestatis etc. erkandt, und seine Güter dem Kayserl. Fisco verfallen zu seyn declariret wurden. Jedoch blieb die Execution ausgesetzt. Im folgenden Jahr 1626. den 17/27 Aug. gerieth es zwischen denen Kayserlichen und denen Nieder-Sächsischen Craiß-Trouppen etc. bey Lutter, ohnfern Goßlar zu einem hitzigen Treffen, in welchem mehr angeregter Fuchs von Binbach, ohne Hinterlassung männlicher Leibes-Lehens-Erben, geblieben, worauf von Seiten des Hochfürstl. Hauses Brandenburg Schloß und Guth Schwaningen in Besitz genommen, und ein eigener Fürstl. Brandenburgischer Beamter dahin verordnet wurde. Am Kayserlichen Hof kehrte man nunmehro ernstliche Anstalten vor, zu würcklicher Confiscirung dieser Lehen, so machte auch ein hinterbliebener Fuchsischer Agnat, nemlich Hans Carl von Fuchs ( * ), welcher von der Evangelischen zu der Römisch-Catholischen Religion übergetretten, unvermuthete Ansprüche auf selbige, und wurde hierinnen von dem Kayserlichen Hof nachdrücklich unterstützet. Ob nun wohl von dem Fürstlichen-Hauß Brandenburg alle Rechtsgegründete Gegen-Vorstellungen geschahen, und dabey besonders angereget wurde, daß der verstorbene Johann Philipp Fuchs an dem accordirten Kauff-Schilling erweißlichen keinen Kreutzer bezahlet habe etc. so wollte doch alles kein Gehör finden, weswegen man Fürstl. Brandenburgischen Theils sich entschloß, mittels Erlegung einer Summa Gelds an ersagten jungen Hans Carl von Fuchs, deme der Kayerliche Hof auch seine Ansprüche zu cediren sich anbote, allen Weiterungen mit einem mahl vorzukommen, darüber dann die Tractaten zwischen beeden Theilen im Jahr 1629. angefangen, und den 26. Febr. 1630. würklich abgeschlossen wurden, wornach mehrangeregtes hochfürstliches( * ) Er war Ludwig Veit Fuchsens hinterlassener Sohn, und starb, als der letzte im Manns-Stamm seinens Hauses, im Jahr 1662. am Oster-Montag zu Wembdingen in der Kirche an einem Schlag-Fluß.Hauß zu den ruhigen Besitz von Schwaningen, und anderer von dem von Fuchs innen gehabten Brandenburgischen Lehen-Güter gelanget, und darauf die von Johann Carl von Fuchs bereits neuerlich in selbigen angeordnetet Religions-Reformation. wieder abgeschaffer, und die Pfarrch mt Evangelischen Subjectis, und zwar zu Schwaningen mit dem bereits vorher als gestandenen Pfarrer M. Wendelin Odontius gehöriger maßen besetzet ( * ), von welcher Zeit an biß auf das Jahr 1712. keine merckwürdige Veränderung mit diesem Ort vorgegangen, in besagtem Jahr aber wurde solcher mit allen Zu- und Eingehörungen von Herrn Marggrafen Wilhelm Friedrich, glow. Gedächtniß, an Dero Frau Gemahlin Christiana Charlotte, eine gebohrne Herzogl. Prinzeßin von Würtenberg-Stutgard, gleich nach deren den 12. May e. a. geschehener glücklichen Entbindung mit dem erstgebohrnen Hochfürstl. Erb-Prinzen, dem nunmehro in Gott ruhenden Herrn Marggrafen Carl Wilhelm Friedrich, geschenckt und eingeraumet, durch dero kluge und rühmliche Veranstaltungen Schloß und Garten das jenige Lustre, Ansehen und Bequemlichketi erhalten, womit sich solches annoch der Zeit, als eine Zierde der ganzen Nachbarschaft( * ) Der erste Evangelische Pfarrer alda nach der Reformation hieß Johann Wagner, und kommt am ersten im Jahr 1544. vor.besonders ausnimmt. Den 25. Dezembr 1729. ereignete sich der Todes-Fall dieser Durchlauchtigsten Fürstin, wornach im folgenden 1730. Jahr das dasige Verwalter-Amt dem Ober-Amt Wassertrüdingen, in Ansehung der Hochfraißlichen Obrigkeit und es Wildbahns, einverleibt wurde. Nicht lange hierauf, nemlich den 7. April 1733. wurde Ihro Königl. Hoheit, Frau Friederica Louise, weyland Herrn Marggrafen Carl Wilhelm Friederichs von Brandenburhg-Onolzbach, glorw. Gedächtniß, Frau Gemahlin mit dem ersten Prinzen, Herrn Carl Friederich August entbunden, worauf erstbesagter Herr Marggraf gleich andern Tags nach sothaner Geburth Höchstermeldt Dero Frau Gemahlin mit diesem Schloß und Amt Schwaningen cum pertinentiis beschenckten, und solches Denenselben auf die jenige Art und Weiße, wie es Dero Frau Mutter Durchlaucht ehevor innen gehabt, einräumten, welche vor die Aufnahm des Orts bißhero Fürstmildeste Sorgfalt getragen, und besonders, obengedachter maßen, den ansehnlichen Bau der dasigen neuen Kirche etc. veranstaltet. Ubrigens ist noch anzuführen, daß zu Besorgung der Herrschaftlichen Befugnüße und Gefälle, auch sonstiger Amts-Vorfallenheiten eine eignene Ober-Administration, welche in dem jedesmaligen Ober-Hofmeister der Durchlauchigsten Frauen Besitzerin und einem Hof-Cammer-Rath bestehet, angeordnet, und welcher der dasige Verwalter suordiniret ist: Ingleichen, daß dieser Ort unsgemein Nieder- oder Unter-Schwaningen, zum Unterschied des nahe dabey liegenden geringen Orts Ober-Schwaningen, genennet werde.Schwabach, In Verlag bey Johann Enderes, Hochfürstl. privil. Buch- und Disputations-Händler. 1761. (Nachdruck Neustadt an der Aisch 1994) Seite 742–753.
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